8 AZR 238/21


Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. Februar 2021 – 10 Sa 731/20 aufgehoben.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 23. Juni 2020 – 6 Ca 2380/19 – teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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