Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. Dezember 2023 – 4 Sa 913/22 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. Dezember 2023 – 4 Sa 913/22 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.