Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. August 2024 – 6 SLa 257/24 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. August 2024 – 6 SLa 257/24 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.