Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. Juni 2022 – 11 Sa 39/22 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. Juni 2022 – 11 Sa 39/22 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.