Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 4. August 2020 – 3 Sa 194/20 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 4. August 2020 – 3 Sa 194/20 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.