8 AZR 42/24


Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. Oktober 2023 – 7 Sa 35/23 – teilweise aufgehoben.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24. Mai 2023 – 15 Ca 3910/22 – teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Kopie des Protokolls der Sitzung des Kirchengemeinderats der Beklagten vom 15. Mai 2006 herauszugeben.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin 7/9 und die Beklagte 2/9, von den Kosten der Berufung haben die Klägerin 8/13 und die Beklagte 5/13 zu tragen. Die Kosten der Revision hat die Beklagte zu tragen.

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