8 AZR 63/24


Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Januar 2024 – 3 Sa 462/23 – werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Revisionsverfahrens haben der Kläger 37 % und die Beklagte 63 % zu tragen.