8 AZR 91/22


Auf die Revision der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Revision des Klägers – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. November 2021 – 10 Sa 443/21 – aufgehoben, soweit es auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21. Januar 2021 – 27 Ca 11237/19 – teilweise abgeändert hat.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21. Januar 2021 – 27 Ca 11237/19 – wird insgesamt zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung und des Revisionsverfahrens zu tragen.

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