1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – vom 16. Februar 2022 – 10 Sa 62/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – vom 16. Februar 2022 – 10 Sa 62/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.