1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24. April 2024 – 11 Sa 505/23 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24. April 2024 – 11 Sa 505/23 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.