9 AZR 127/23

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 15. März 2023 – 1 Sa 65/22 – teilweise aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Saarland vom 2. August 2022 – 7 Ca 2214/21 – insgesamt zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.