1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 17. Februar 2022 – 5 Sa 241/21 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 17. Februar 2022 – 5 Sa 241/21 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.