1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Mai 2025 – 2 Sa 242/23 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Mai 2025 – 2 Sa 242/23 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.