9 AZR 177/22


1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. November 2021 – 13 Sa 156/21 – wird zurückgewiesen, soweit das Landesarbeitsgericht über den Hilfsantrag entschieden hat.

2. Die Klägerin ist der weitergehenden Revision verlustig.

3. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

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