1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. November 2021 – 13 Sa 156/21 – wird zurückgewiesen, soweit das Landesarbeitsgericht über den Hilfsantrag entschieden hat.
2. Die Klägerin ist der weitergehenden Revision verlustig.
3. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.