1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. Juli 2023 – 3 Sa 56/22 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. Juli 2023 – 3 Sa 56/22 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.