1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 10. Februar 2022 – 2 Sa 137/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 10. Februar 2022 – 2 Sa 137/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.