1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsichen Landesarbeitsgerichts vom 27. April 2023 – 9 Sa 157/21 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen ab dem 27. Juni 2020 zu zahlen sind.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.