9 AZR 230/21


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. Januar 2021 – 17 Sa 957/20 – aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 27. Juli 2020 – 13 Ca 317/19 – abgeändert und die Beklagte verurteilt, dem Urlaubskonto des Klägers einen Urlaubstag gutzuschreiben.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.