1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. April 2022 – 2 Sa 341/21 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. April 2022 – 2 Sa 341/21 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.