1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2 Juni 2023 – 10 Sa 690/22 – aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Berufungsgericht zurückverwiesen.