1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 14. August 2024 – 2 SLa 101/24 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 14. August 2024 – 2 SLa 101/24 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.