9 AZR 270/23

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgericht Hamm vom 18. Oktober 2023 – 10 Sa 778/23 – aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 22. Dezember 2021 – 1 Ca 751/21 – wird zurückgewiesen.
3. Im Übrigen wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Verfahrens – an das Berufungsgericht zurückverwiesen.