1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. April 2022 – 5 Sa 1082/21 wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. April 2022 – 5 Sa 1082/21 wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.