1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Mai 2022 – 2 Sa 372/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Mai 2022 – 2 Sa 372/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.