9 AZR 323/20


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. Juni 2020
– 4 Sa 571/19 – aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Juli 2019 – 16 Ca 887/19 –
abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.807,69 Euro brutto zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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