9 AZR 326/20


1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2019 – 2 Sa 19/18 – unter Zurückweisung der Anschlussrevision des Klägers aufgehoben, soweit es auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 16. Februar 2017 – 4 Ca 256/16 – abgeändert und der Klage stattgegeben hat.

2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 16. Februar 2017 – 4 Ca 256/16 – wird insgesamt zurückgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

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