1. Die Revisionen der Parteien gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Juni 2022
– 8 Sa 869/21 – werden zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu zwei Dritteln, die Klägerin zu einem Drittel zu tragen.