9 AZR 330/22


1. Die Revisionen der Parteien gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Juni 2022
– 8 Sa 869/21 – werden zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu zwei Dritteln, die Klägerin zu einem Drittel zu tragen.

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