9 AZR 341/21


1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 26. Februar 2021 – 7 Sa 940/20 – aufgehoben und aus Gründen der Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 19. August 2020 – 34 Ca 745/18 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen weiteren Bruttobetrag in Höhe von 12.313,35 Euro zu zahlen und hierauf Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 2. Februar 2018 zu entrichten.

2. Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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