1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom
29. September 2022 – 4 Sa 179/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom
29. September 2022 – 4 Sa 179/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.