9 AZR 488/21


1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom
6. Juli 2021 2 Sa 73 öD/21 wird mit der Maßgabe zu-rückgewiesen, dass Prozesszinsen ab dem
4. Februar 2021 zu zahlen sind.
2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.

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