1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 8. Oktober 2020
– 5 Sa 117/20 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 8. Oktober 2020
– 5 Sa 117/20 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.