1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 29. Januar 2025 – 21 Sa 42/24 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 29. Januar 2025 – 21 Sa 42/24 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.