Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. September 2019 18 Sa 1225/18 insoweit aufgehoben, als es das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 25. Juli 2018 10 Ca 48/18 auf die Berufung der Beklag-ten insoweit abgeändert hat, als diese verurteilt worden ist, dem Kläger die Tätigkeitsbeschreibung als Syndikusanwalt zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt, lautend auf den Namen des Klägers und von mindestens einem zur Vertretung befugten Organmitglied unterzeichnet, herauszugeben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.