1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. März 2024 – 14 Sa 1148/23 – aufgehoben.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 23. Oktober 2023 – 6 Ca 1687/23 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.000,00 Euro zuzüglich Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2023 zu zahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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