1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27. Januar 2022 – 5 Sa 1030/21 – aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 28. Juli 2021 – 2 Ca 2784/20 – wird zurückgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.