Europarechtliches Symposion

 

 

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Zwölftes Europarechtliches Symposion beim Bundesarbeitsgericht
unter dem Generalthema „Europäischer Gerichtsverbund - Verfassungsrecht in Deutschland und Europa“

Pressemitteilung Nr. 24/26

Symposion 2026

Das Bundesarbeitsgericht veranstaltet gemeinsam mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. am 11. und 12. Juni 2026 zum zwölften Mal ein Europarechtliches Symposion. Die Veranstaltung steht unter dem Generalthema „Europäischer Gerichtsverbund – Verfassungsrecht in Deutschland und Europa“.

Die Begrüßung der Gäste durch Frau Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner trägt den Titel „Demokratie braucht Hoffnung“.

Die Festvorträge „Die Werte der Europäischen Union und die Rolle der dritten Gewalt in Europa“ sowie „Integrierter Grundrechtsschutz im Europäischen Gerichtsverbund“ halten Herr Vizepräsident des Gerichtshofs der Europäischen Union Professor Dr. Thomas von Danwitz und Herr Richter des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. Martin Eifert, LL.M. (Berkeley).

Daran anschließend werden ausgewählte Fragen des europäischen Arbeitsrechts behandelt. Frau Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Nathalie Oberthür und Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht Professor Dr. Stefan Lunk diskutieren über „Europäisches Arbeitsrecht im Spannungsfeld zwischen Vertiefung und Subsidiarität“. Herr Professor Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon), Universität Bayreuth, spricht über „Tarifautonomie – zwischen Entgeltgleich-heit und Entgelttransparenz“. Frau Leiterin des Gewerkschaftlichen Centrums für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH Angelika Kapeller behandelt das Thema „Effektiver Rechtsschutz und Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union“. Herr Leiter der Abteilung Internationales, Wirtschaft der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA Arne Franke hält einen Vortrag über „Artikel 153 AEUV – die ‚Superkompetenzgrundlage‘ im Arbeitsrecht?“

Es folgt eine Podiumsdiskussion zu der Arbeit der Sozialpartner auf europäischer Ebene zwischen der Leiterin der Abteilung Recht und Vielfalt beim DGB Bundesvorstand, Frau Isabel Eder, Frau Angelika Kapeller, Herrn Arne Franke und dem Leiter der Abteilung Arbeitsrecht und Tarifpolitik der BDA, Herrn Roland Wolf. Sie wird moderiert von Frau Corinna Budras von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung F.A.Z.

Zum Abschluss der Veranstaltung gibt Herr Dr. Samuel Miner von der Ludwig-Maximilians-Universität München LMU einen Überblick über den Stand des Forschungsvorhabens zu der Geschichte des Bundesarbeitsgerichts, bevor Herr Präsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e. V. und des Landesarbeitsgerichts Hamm Dr. Holger Schrade das Schluss-wort spricht.

Die schriftlich zur Verfügung gestellten Vorträge werden in der Zeitschrift „Recht der Arbeit“ und auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts veröffentlicht.

Erfurt, 11. Juni 2026

Impressionen zum 12. Europarechtlichen Symposion

11. Europarechtliches Symposion -
Festakt 70 Jahre Bundesarbeitsgericht

Pressemitteilung Nr. 15/24

Das Bundesarbeitsgericht veranstaltet gemeinsam mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. am 6. und 7. Juni 2024 zum elften Mal ein Europarechtliches Symposion. Es steht unter dem Generalthema „Sieben Jahrzehnte europäische Einigung und Bundesarbeitsgericht – Europäisches Arbeitsrecht zwischen Vertiefung und Subsidiarität“.

Aus Anlass des 70-jährigen Bestehens des Bundesarbeitsgerichts im April 2024 beginnt das Europarechtliche Symposion mit einem Festakt. Nach einer Begrüßung der Teilnehmenden durch Frau Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner hält zunächst Frau Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Lilian Tschan die Festrede. Sie vertritt Herrn Bundesminister Hubertus Heil, MdB, der – wie alle Kabinettsmitglieder – am Vormittag des 6. Juni 2024 an der Regierungserklärung und Aussprache im Bundestag zur aktuellen Sicherheitslage teilnimmt. Der Festrede von Frau Staatssekretärin Tschan folgen zwei Festvorträge von Herrn Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), und Herrn Präsidenten der Siebten Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union François Biltgen.

Daran anschließend werden ausgewählte Fragen des europäischen Arbeitsrechts behandelt. Es sprechen Frau Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Doris-Maria Schuster, Hamburg, über „Entgeltgleichheit zwischen Primärrecht, Richtlinie und deutschem Recht“ und Frau Professorin Dr. Claudia Schubert, Universität Hamburg, zu dem Thema „Europäisches Arbeitsrecht als Teil einer Wirtschafts-, Währungs- und Werteunion zwischen Harmonisierung und Subsidiarität“.

Als Neuerung findet ferner erstmals eine Podiumsdiskussion statt. Thema ist „Die Rolle der Sozialpartner in der europäischen Rechtsetzung“. Auf dem Podium diskutieren Frau Isabel Eder, Leiterin der Abteilung Recht und Vielfalt des DGB, und Herr Arne Franke, Leiter der Abteilung Europa der BDA.

Zum Abschluss der Veranstaltung gibt Herr Dr. Samuel Miner, Institut für Zeitgeschichte, München, einen Überblick über den Stand des Forschungsvorhabens zur Geschichte des Bundesarbeitsgerichts, bevor Herr Professor Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School, Vizepräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e. V., das Schlusswort spricht.

Zu dem Symposion in den Räumlichkeiten des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt haben sich mehr als 280 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem In- und Ausland angemeldet. Die Vorträge und Diskussionsbeiträge werden in der Zeitschrift „Recht der Arbeit“ und auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts veröffentlicht.

Erfurt, 6. Juni 2024

Impressionen zum 11. Europarechtlichen Symposion -
Festakt 70 Jahre Bundesarbeitsgericht

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