5 AZR 89/23

Arbeit auf Abruf - Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 18.10.2023, 5 AZR 22/23.

Details

  • Aktenzeichen

    5 AZR 89/23

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2023:181023.U.5AZR89.23.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    18.10.2023

  • Senat

    5. Senat

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. Januar 2023 – 3 Sa 672/22 – wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 5 AZR 22/23 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Linck    

        

    Bubach    

        

    Biebl    

        

        

        

    Jungbluth    

        

    Mattausch    

                 

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, um die Online-Nutzung zu verbessern. Cookies die als notwendig kategorisiert sind, werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind.

Weitere Informationen: Datenschutzerklärung

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website absolut notwendig. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten (z. B. für die "Hoher Kontrast"-Einstellung).
Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.