4 AZR 267/24


1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. August 2024 – 4 Sa 1/24 – wird unter Aufhebung der Kostenentscheidung zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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