1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. August 2024 – 4 Sa 1/24 – wird unter Aufhebung der Kostenentscheidung zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. August 2024 – 4 Sa 1/24 – wird unter Aufhebung der Kostenentscheidung zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.