Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Mai 2024 – 5 TaBV 5/23 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Mai 2024 – 5 TaBV 5/23 – wird zurückgewiesen.