1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. April 2022 – 23 Sa 905/21 – aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 22. April 2021 – 3 Ca 876/20 – zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.