10 AZR 228/17

Tarifliche Funktionszulage für Kassierer/innen des Lebensmitteleinzelhandels in Baden-Württemberg - Auslegung der Tarifvorschrift I 2 a der Tarifverträge über Gehälter, Löhne, Ausbildungsvergütungen und Sozialzulagen für die Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden des Einzelhandels in Baden-Württemberg (GTV) - Entscheidung ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 15.08.2018, 10 AZR 211/17, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    10 AZR 228/17

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2018:150818.U.10AZR228.17.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    15.08.2018

  • Senat

    10. Senat

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Mannheim – vom 21. März 2017 – 19 Sa 53/16 – wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

        

    Gallner     

        

    Brune     

        

    W. Reinfelder     

        

        

        

    Fieback     

        

    Frese    

                 

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