Tenor
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2014 – 6 Sa 20/14 – aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm – Kammern Ravensburg – vom 17. Januar 2014 – 6 Ca 226/13 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 4. Dezember 2012 zu zahlen sind.
3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.
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Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
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Linck |
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W. Reinfelder |
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Brune |
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Kiel |
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Züfle |