10 AZR 45/15

(Sonderzahlung - Berechnung des Monatsverdienstes - Alterssicherung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 13.01.2016, 10 AZR 42/15, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    10 AZR 45/15

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2016:130116.U.10AZR45.15.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    13.01.2016

  • Senat

    10. Senat

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2014 – 6 Sa 20/14 – aufgehoben.

2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm – Kammern Ravensburg – vom 17. Januar 2014 – 6 Ca 226/13 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 4. Dezember 2012 zu zahlen sind.

3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.

        

    Linck    

        

    W. Reinfelder    

        

    Brune    

        

        

        

    Kiel    

        

    Züfle    

                 

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, um die Online-Nutzung zu verbessern. Cookies die als notwendig kategorisiert sind, werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind.

Weitere Informationen: Datenschutzerklärung

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website absolut notwendig. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten (z. B. für die "Hoher Kontrast"-Einstellung).
Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.