Tenor
Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird – unter Zurückweisung der Revision des Klägers – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 – 8 Sa 83/15 – aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 9. Mai 2014 – 19 Ca 43/13 – zurückgewiesen hat.
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 9. Mai 2014 – 19 Ca 43/13 – abgeändert, soweit es der Klage stattgegeben hat.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
- 1
-
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
|
|
Zwanziger |
|
Spinner |
|
Ahrendt |
|
|
|
|
|
Schultz |
|
Schepers |
|||