4 AZR 171/13

(Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von Tarifvertragsparteien - Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)

Details

  • Aktenzeichen

    4 AZR 171/13

  • Art

    Urteil

  • Datum

    18.06.2014

  • Senat

    4. Senat

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 – 17 Sa 328/12 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstlt

1

Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren – 4 AZR 50/13 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Creutzfeldt    

        

    Treber    

        

    Spinner    

        

        

        

    Schuldt    

        

    Kriegelsteiner    

                 

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