4 AZR 289/24

Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeregelung - Inflationsausgleichsprämie - ergänzende Vertragsauslegung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 21.05.2025, 4 AZR 166/24.

Details

  • Aktenzeichen

    4 AZR 289/24

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2025:210525.U.4AZR289.24.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    21.05.2025

  • Senat

    4. Senat

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2024 – 9 SLa 187/24 – aufgehoben.

2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 6. März 2024 – 3 Ca 1310/23 – wird zurückgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen.

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 166/24 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

        

    Treber    

        

    M. Rennpferdt    

        

    Klug    

        

        

        

    Kiefer    

        

    Mayr    

                 

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