4 AZR 348/17

Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und für das Urlaubsentgelt - Entscheidung ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 20.06.2018, 4 AZR 339/17, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    4 AZR 348/17

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2018:200618.U.4AZR348.17.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    20.06.2018

  • Senat

    4. Senat

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 – 5 Sa 1332/16 – aufgehoben.

2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. August 2016 – 14 Ca 3298/16 – wird zurückgewiesen.

3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 339/17 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Eylert    

        

    Creutzfeldt    

        

    Klose    

        

        

        

    Mayr    

        

    P. Hoffmann    

                 

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, um die Online-Nutzung zu verbessern. Cookies die als notwendig kategorisiert sind, werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind.

Weitere Informationen: Datenschutzerklärung

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website absolut notwendig. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten (z. B. für die "Hoher Kontrast"-Einstellung).
Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.