4 AZR 359/20

Eingruppierung einer Praxisanleiterin - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 17.03.2021, 4 AZR 327/20, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    4 AZR 359/20

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2021:170321.U.4AZR359.20.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    17.03.2021

  • Senat

    4. Senat

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Mai 2020 – 17 Sa 1692/19 – wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 327/20 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Treber    

        

    Klug    

        

    W. Reinfelder    

        

        

        

    Schuldt    

        

    Häseler-Wallwitz    

                 

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