6 AZR 131/10

(Anforderungen an Berufungsbegründung)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 19.10.2010, 6 AZR 118/10.

Details

  • Aktenzeichen

    6 AZR 131/10

  • Art

    Urteil

  • Datum

    19.10.2010

  • Senat

    6. Senat

Tenor

1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Januar 2010 – 2 Sa 1128/09 – teilweise aufgehoben.

2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 17. April 2009 – 2 Ca 108/09 – wird im Umfang der Feststellung dass das beklagte Land verpflichtet ist, der Klägerin Grundvergütung nach der Vergütungsgruppe II a der Anlage 1a zum BAT nach der höchsten Lebensaltersstufe dieser Vergütungsgruppe für die Zeit vom 1. Juni 2008 bis zum 31. Dezember 2009 zu zahlen, als unzulässig verworfen.

3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren – 6 AZR 118/10 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Fischermeier    

    Brühler    

        

    Spelge    

        

        

        

        

    Beus    

        

    Uwe Zabel    

        

        

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, um die Online-Nutzung zu verbessern. Cookies die als notwendig kategorisiert sind, werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind.

Weitere Informationen: Datenschutzerklärung

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website absolut notwendig. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten (z. B. für die "Hoher Kontrast"-Einstellung).
Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.