6 AZR 166/11

(Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen - Einhaltung der Schriftform - Heilungsmöglichkeit durch abschließende Stellungnahme des Betriebsrats - EGRL 59/98)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 20.09.2012, 6 AZR 155/11, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    6 AZR 166/11

  • Art

    Urteil

  • Datum

    20.09.2012

  • Senat

    6. Senat

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15. Dezember 2010 – 6 Sa 1106/10 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

        

    Fischermeier    

        

    Gallner    

        

    Spelge    

        

        

        

    Schäferkord    

        

    Reiner Koch    

                          

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